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T.C. İÇİŞLERİ BAKANLIĞI

WEB SİTESİ GİZLİLİK VE ÇEREZ POLİTİKASI

Web sitemizi ziyaret edenlerin kişisel verilerini 6698 sayılı Kişisel Verilerin Korunması Kanunu uyarınca işlemekte ve gizliliğini korumaktayız. Bu Web Sitesi Gizlilik ve Çerez Politikası ile ziyaretçilerin kişisel verilerinin işlenmesi, çerez politikası ve internet sitesi gizlilik ilkeleri belirlenmektedir.

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1.Kişisel Verilerin İşlenme Amacı

Web sitemizi ziyaret etmeniz dolayısıyla elde edilen kişisel verileriniz aşağıda sıralanan amaçlarla T.C. İçişleri Bakanlığı tarafından Kanun’un 5. ve 6. maddelerine uygun olarak işlenmektedir:

  • T.C. İçişleri Bakanlığı tarafından yürütülen ticari faaliyetlerin yürütülmesi için gerekli çalışmaların yapılması ve buna bağlı iş süreçlerinin gerçekleştirilmesi,
  • T.C. İçişleri Bakanlığı tarafından sunulan ürün ve hizmetlerden ilgili kişileri faydalandırmak için gerekli çalışmaların yapılması ve ilgili iş süreçlerinin gerçekleştirilmesi,
  • T.C. İçişleri Bakanlığı tarafından sunulan ürün ve hizmetlerin ilgili kişilerin beğeni, kullanım alışkanlıkları ve ihtiyaçlarına göre özelleştirilerek ilgili kişilere önerilmesi ve tanıtılması.
 
2.Kişisel Verilerin Aktarıldığı Taraflar ve Aktarım Amacı

Web sitemizi ziyaret etmeniz dolayısıyla elde edilen kişisel verileriniz, kişisel verilerinizin işlenme amaçları doğrultusunda, iş ortaklarımıza, tedarikçilerimize kanunen yetkili kamu kurumlarına ve özel kişilere Kanun’un 8. ve 9. maddelerinde belirtilen kişisel veri işleme şartları ve amaçları kapsamında aktarılabilmektedir.

3.Kişisel Verilerin Toplanma Yöntemi

Çerezler, ziyaret edilen internet siteleri tarafından tarayıcılar aracılığıyla cihaza veya ağ sunucusuna depolanan küçük metin dosyalarıdır. Web sitemiz ziyaret edildiğinde, kişisel verilerin saklanması için herhangi bir çerez kullanılmamaktadır.

4.Çerezleri Kullanım Amacı

Web sitemiz birinci ve üçüncü taraf çerezleri kullanır. Birinci taraf çerezleri çoğunlukla web sitesinin doğru şekilde çalışması için gereklidir, kişisel verilerinizi tutmazlar. Üçüncü taraf çerezleri, web sitemizin performansını, etkileşimini, güvenliğini, reklamları ve sonucunda daha iyi bir hizmet sunmak için kullanılır. Kullanıcı deneyimi ve web sitemizle gelecekteki etkileşimleri hızlandırmaya yardımcı olur. Bu kapsamda çerezler;

İşlevsel: Bunlar, web sitemizdeki bazı önemli olmayan işlevlere yardımcı olan çerezlerdir. Bu işlevler arasında videolar gibi içerik yerleştirme veya web sitesindeki içerikleri sosyal medya platformlarında paylaşma yer alır.

Teknik olarak web sitemizde kullanılan çerez türleri aşağıdaki tabloda gösterilmektedir.

Oturum Çerezleri

(Session Cookies)

Oturum çerezleri ziyaretçilerimizin web sitemizi ziyaretleri süresince kullanılan, tarayıcı kapatıldıktan sonra silinen geçici çerezlerdir. Amacı ziyaretiniz süresince İnternet Sitesinin düzgün bir biçimde çalışmasının teminini sağlamaktır.

 

Web sitemizde çerez kullanılmasının başlıca amaçları aşağıda sıralanmaktadır:

  • • İnternet sitesinin işlevselliğini ve performansını arttırmak yoluyla sizlere sunulan hizmetleri geliştirmek,
5.Çerez Tercihlerini Kontrol Etme

Farklı tarayıcılar web siteleri tarafından kullanılan çerezleri engellemek ve silmek için farklı yöntemler sunar. Çerezleri engellemek / silmek için tarayıcı ayarları değiştirilmelidir. Tanımlama bilgilerinin nasıl yönetileceği ve silineceği hakkında daha fazla bilgi edinmek için www.allaboutcookies.org adresi ziyaret edilebilir. Ziyaretçi, tarayıcı ayarlarını değiştirerek çerezlere ilişkin tercihlerini kişiselleştirme imkânına sahiptir.  

6.Veri Sahiplerinin Hakları

Kanunun ilgili kişinin haklarını düzenleyen 11 inci maddesi kapsamındaki talepleri, Politika’da düzenlendiği şekilde, ayrıntısını Bakanlığımıza ileterek yapabilir. Talebin niteliğine göre en kısa sürede ve en geç otuz gün içinde başvuruları ücretsiz olarak sonuçlandırılır; ancak işlemin ayrıca bir maliyet gerektirmesi halinde Kişisel Verileri Koruma Kurulu tarafından belirlenecek tarifeye göre ücret talep edilebilir.

 

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Allgemeine Informationen

Die Gewährleistung der Parallelität bei der Anwendung nationaler und internationaler Rechtsvorschriften ist im Kontext der Prävention von Menschenrechtsverletzungen und der Schaffung eines menschenwürdigen Systems von wesentlicher Bedeutung. In diesem Rahmen verfügen die sich in unserem Land aufhaltenden Ausländer über verschiedene Rechte und Pflichten. Aufenthaltstitel bilden die rechtliche Grundlage für den Verbleib von Ausländern in unserem Land im Rahmen dieser Rechte und Pflichten."

Gemäß dem Gesetz Nr. 6458 über Ausländer und internationalen Schutz (AISCH) bezeichnet die Aufenthaltserlaubnis ein Dokument, das für den Aufenthalt in der Türkei ausgestellt wird. Dieses von den zuständigen Behörden ausgestellte Dokument gewährt dem Ausländer das Recht, für einen bestimmten Zeitraum und an einem bestimmten Ort in unserem Land zu leben. Die Aufenthaltserlaubnis, die für die Gewährleistung und den Schutz der öffentlichen Ordnung von wesentlicher Bedeutung ist, wird unter der Bedingung erteilt, dass der Ausländer einen entsprechenden Antrag stellt, die erforderlichen Unterlagen einreicht und die Voraussetzungen für die beantragte Art der Aufenthaltserlaubnis erfüllt.

Die Aufenthaltserlaubnis ist ein Dokument, das Ausländern erteilt wird, die sich in der Türkei aufhalten möchten. Ausländer, die beabsichtigen, länger als die durch ein Visum oder eine Visumbefreiung gewährte Zeit bzw. länger als neunzig Tage im Land zu verbleiben, sind verpflichtet, über das E-Ikamet-System die Art der Aufenthaltserlaubnis zu beantragen, deren Voraussetzungen sie ihrer Auffassung nach erfüllen. Nach Abschluss des Antragsverfahrens müssen die Ausländer am vom System festgelegten Termintag bei der Direktion der Provinz- oder Bezirk für Migrationsverwaltung  in der Provinz, in der sie zu leben beabsichtigen, persönlich anwesend sein. Ausländer, die am Termintag ohne triftigen Grund nicht bei der Direktion erscheinen, gelten als hätten sie keinen Antrag gestellt. Zur Feststellung eines triftigen Grundes können von der Verwaltung bestimmte Informationen und Unterlagen angefordert werden. Anträge auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis erfolgen grundsätzlich nach demselben Verfahren.

Ausländerberatungsstelle (YIMER) :

Für Fragen und Anliegen im Zusammenhang mit der Aufenthaltserlaubnis können detaillierte Informationen bei der Beratungsstelle für Ausländer (YIMER) unter der Rufnummer 157 innerhalb des Inlandes sowie unter +90 312 157 11 22 aus dem Ausland eingeholt werden.

 
Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung
Personen, die sich in unserem Land länger als die Visumdauer, Befreiungsdauer oder länger als neunzig Tage aufhalten möchten, müssen eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Wie im Gesetzt vorgesehen, wird es bald möglich sein, die Aufenthaltsgenehmigung bei Konsulaten in den Staaten, in dem sich der Ausländer befindet oder dessen Staatsbürger er ist, zu beantragen, was jedoch noch angekündigt wird. Bis dahin müssen Ausländer ihre Anträge auf eine Aufenthaltsgenehmigung beim Gouverneursamt in der Provinz machen, in der sie sich aufhalten möchten.

Mit dem besagten Gesetz wurde die Begleitanwendung bei Aufenthaltsgenehmigungsanträgen behoben und jeder Antrag wird einzeln bearbeitet. Außerdem kann der Antrag nicht nur seitens des Ausländers persönlich sondern auch seitens eines gesetzlichen Vertreters oder einem Anwalt gemacht werden. Jedoch kann die Verwaltung bei Bedarf verlangen, dass der Ausländer bei der Antragsstellung dabei ist.
e-Wohnsitzsystem
In Absatz 30 des Fremden und Internationalen Schutzgesetzes mit der Nummer 6458 wurden sechs Arten der Aufenthaltsgenehmigung aufgestellt. Für Erst-, Verlängerungs- und Übergangsanträge werden die Anträge über das e-Wohnsitzsystem ( https://e-ikamet.goc.gov.tr/ ), also online, angenommen.
Allgemeine Informationen
Die Sicherstellung der Parallelität bei der Anwendung des nationalen und internationalen Rechts ist bei der Prävention von Menschenrechtsverletzungen und der Bildung eines menschenwürdigen Systems von größter Bedeutung. In diesem Zusammenhang haben die Ausländer in unserem Land verschiedene Rechten und Pflichten. Die Aufenthaltsgenehmigungen stellen den Aufenthalt der Ausländer in unserem Land, im Rahmen dieser Rechten und Pflichten, auf eine gesetzliche Grundlage.

Gemäß des Fremden und internationalen Schutzgesetzes (YUKK) mit der Nummer 6458, beschreibt die Aufenthaltsgenehmigung jenes Dokument, das einen legalen Aufenthalt in der Türkei ermöglicht. Diese Genehmigung, die von den zuständigen Behörden ausgestellt wird, erlaubt dem Ausländer in unserem Land für eine bestimmte Zeit und an einem bestimmten Ort zu wohnen. Die Aufenthaltsgenehmigung ist für die Versicherung und den Schutz der öffentlichen Ordnung notwendig und wird dann ausgestellt, wenn der Ausländer sich dafür bewirbt, die notwendigen Dokumente eingereicht werden und die Bedingungen der jeweiligen Art der Aufenthaltsgenehmigung erfüllt werden.
Ausländerberatungsstelle (YIMER):
Bei allen Fragen und Problemen im Zusammenhang mit der Aufenthaltserlaubnis der Ausländer ist die Ausländerberatungsstelle für detaillierte Informationen Landesweit unter der Nummer YIMER 157; und vom Ausland unter der Nummer +90 312 157 11 22, 7 Tage 24 Stunden erreichbar.
Erst-, Verlängerungs und Übergangsanträge
Bei Erst- und Übergangsanträgen muss sich der Ausländer über das Sytem e-Wohnsitz für eine Aufenthaltsgenehmigung bewerben und sich am angegeben Datum und der angegebenen Uhrzeit in der Generaldirektion für Migrationsverwaltung in der residierenden Provinz mit den verlangten Dokumenten ( https://e-ikamet.goc.gov.tr/Ikamet/IstenenBelgeler ) befinden. Die Verlängerungsanträge können höchstens sechzig Tage aber müssen auf jeden Fall noch vor Ablauf der Aufenthaltsdauer gestellt werden.
Die Arbeitserlaubnis gilt als Aufenthaltsgenehmigung
Im Rahmen des verabschiedeten Gesetzes gilt die Arbeitserlaubnis als Aufenthaltsgenehmigung. In anderen Worten, der Besitzer der Arbeitserlaubnis darf innerhalb der Dauer der Arbeitserlaubnis ohne Aufenthaltsgenehmigung im Land verbleiben.
Voraussetzungen der Krankenversicherung
Die gültige Krankenversicherung muss die Dauer der gewünschten Aufenthaltsgenehmigung umfassen. Eine der unten aufgeführten Krankenversicherungen gelten als ausreichend:

1-Ein seitens der Provinz-Sozialversicherungseinheit erhaltenes e-signiertes/signiertes und gestempeltes/gestanztes Dokument über die Nutzung von Gesundheitsdiensten in der Türkei im Rahmen des bilateralen Abkommens über soziale Sicherheit,


2-Eine seitens der Sozialen Versicherungsanstalt erhaltenen e-signierten/signierten und gestempelten/gestanzten Zulassungsbescheinigung (Zulassungsbescheinigungen der SGK müssen bei Familien-Aufenthaltsgenehmigungen den Unterstützer und die Familienmitglieder abdecken.),

3-Ein e-signiertes/signiertes und gestempeltes/gestanztes Dokument, dass man sich für den Beitritt der Allgemeinen Krankenversicherung beworben hat,

4-Private Krankenversicherung.
Gebühr der Aufenthaltsgenehmigung
Die Gebühr der Aufenthaltsgenehmigung ist im Gebührengesetz mit der Nummer 492 geregelt und gemäß des Gesetzes wird diese Gebühr von den Ausländern erhoben. Nachdem die Aufenthaltsgenehmigung abgelaufen ist und kein Verlängerungsantrag gestellt jedoch ohne Aufenthaltserlaubnis im Land verlieben wird, wird gemäß Artikel 83 des Gebührengesetzes mit der Nummer 492, das Doppelte der Aufenthaltsgenehmigungsgebühr erhoben.
Wohnadresse in der Türkei
Der Ausländer muss seine Wohnadresse in der Türkei angeben. Diese Adresse in der Türkei kann eine permanente Adresse oder eine Adresse einer Unterkunftsanlage sein. Jedoch muss der Ausländer in jedem Fall die Adressinformationen richtig und vollständig angeben. Außerdem müssen Informationen zu Adresse, Telefonnummer oder E-Mail aktuell sein, damit die Aufenthaltsgenehmigung an die Adresse geschickt werden kann.

Falls sich die Adressinformationen während der Dauer der Aufenthaltsgenehmigung ändern, müssen die notwendigen Dokumente innerhalb von 20 (zwanzig) Arbeitstagen an die Provinzialdirektion für Migrationsverwaltung und Provinzialdirektion für Bevölkerung und Bürger eingereicht werden.
15-tägiges Ein- und Ausreiserecht
-Das Anmeldungsdokument für eine Aufenthaltsgenehmigung wird dem Ausländer, der sich zum ersten Mal über das System e-Wohnsitz bewirbt erst dann ausgestellt, wenn er zum angegebenen Termin bei der Provinzialdirektion für Migrationsverwaltung vorspricht und seinen Antrag vervollständigt.

-Das Anmeldebescheiniung für eine Aufenthaltsgenehmigung der Ausländer, die einen Verlängerungsantrag über das System e-Wohnsitz gestellt haben, wird vom System erstellt.

Zusammen mit dem seitens unserer Generaldirektion bestätigten " Anmeldebescheiniung für eine Aufenthaltsgenehmigung" und dem Gebührenbeleg, kann der Ausländer das Land, mit der Bedingung einer erneuten Einreise innerhalb von 15 Tagen, verlassen. Falls der Ausländer jedoch länger als 15 Tage ausreist, gelten erneut die Visumregelungen.
Ergebnis der Aufenthaltsgenehmigung
Gemäß Artikel 21 des erwähnten Gesetzes, werden die Anträge auf eine Aufenthaltsgenehmigung in spätestens neunzig Tagen abgeschlossen.

Diese neunzig Tage beginnen gemäß Artikel 22 der Regelung in Bezug auf das Fremden und Internationale Schutzgesetz dann, wenn alle Informationen und Dokumente komplett an die zuständige Behörde übergeben wurden. Falls sich die Dauer verlängert, wird der Ausländer darüber informiert.
Warnung in Bezug auf gefälschte Dokumente
Die Generaldirektion für Migrationsverwaltung hat keine Verbindung mit 3. natürlichen - juristischen Personen oder Institutionen. Es wurde herausgestellt, dass Personen und Firmen gegen eine Gebühr arbeiten und gefälschten Dokumenten bei Anträgen der Aufenthaltserlaubnis nutzen. Respektieren Sie nicht die Menschen, die Geld verlangen, mit dem Versprechen, eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Es liegt in der Verantwortung der Ausländer, ihre persönlichen Daten mir 3. Personen zu Teilen.
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