T.C. İÇİŞLERİ BAKANLIĞI
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Die Türkei liegt im Schneidepunkt zwischen Asien, Europa und Afrika und wir als Brücke zwischen politisch und wirtschaftlich unentwickelten Ländern und den reichen westlichen Ländern angesehen, weshalb das Land als Transitroute für irreguläre Migranten genutzt wird. Außerdem ist die wachsende Stärke unseres Landes Grund dafür, dass Drittstaatsangehörige die Türkei nicht mehr als Transitland sondern als Zielland ansehen. Zusätzlich haben die jahrelangen Aufruhen im Mittleren Osten, Kaukasien und dem Balkan zu Massenzuströmen in die Türkei geführt. Historische Bindungen und das Gefühl der Verantwortung haben diesen Asylbewerben ihre Tore geöffnet. Seit den 1980er Jahren ist die Türkei mehr nur ein Auswanderungsland sondern auch ein Einwanderungsland. Die durch die Globalisierung entstandene Kommunikations- und Reisefreiheit hat zu einer Erhöhung der Migrationsmobilität geführt und die Türkei wurde von diesem Globalisierungsprozess zutiefst beeinflusst.
Aus diesen Gründen musste unser Land, für den Kampf gegen irreguläre Migration Strategien entwickeln, rechtliche Reformen aufstellen und internationale Kooperationen entwickelen. In diesem Zusammenhang wurde mit dem am 15.07.2018 veröffentlichten Präsidialerlass Nr. 4 eine Abteilung für die Bekämpfung der irregulären Migration eingerichtet, um die Wirksamkeit der Bekämpfung der irregulären Migration zu erhöhen. Das Mandat der mit dieser Verordnung eingerichteten Abteilung wird wie folgt festgelegt:
1) Durchführung von Arbeiten und Verfahren in Bezug auf irreguläre Migration
2) Gewährleistung der Koordinierung zwischen Strafverfolgungsbehörden und zugehörigen öffentlichen Einrichtungen und Organisationen, Entwicklung von Maßnahmen und zur Verfolgung der Umsetzung der ergriffenen Maßnahmen, zur Bekämpfung der irregulären Migration.
3) Durchführung der Bestimmungen über das Rückübernahmeabkommen die der Türkei beitreten.
4) Durchführung von erteilten Aufgaben seitens des Generaldirektors
Strategien gegen irreguläre Migration
-Die Herkunfts- Transit- und Zielländer auf eine gemeinsame Ebene bringen und rechtliche Reformen aufstellen,
-Herstellung einer direkten oder indirekten Koordination des Staates und allen relevanten Einheiten mit nationalen und internationalen Organisationen und Institutionen,
-Ergreifung von Maßnahmen, die die Grenzsicherheit erhöhen,
-Die notwendigen Regulierungen im Arbeitsgebiet aufstellen und Minimierung der illegalen Beschäftigung,
-Beschleunigung des Prozesses zur Statuserwerbung von Migranten,
-Stärkung von Vorkehrungsmaßnahmen gegen organisierte Kriminalität wie Schleusung von Migranten,
-Bestimmung von harten Sanktionen gegen Personen, die illegale Migranten transportieren,
-Untersuchung der Auswanderungsgründe in den Herkunftsländern und Entwicklung von Projekten, um diese Gründe zu beheben.
Internationale Kooperation
Unser Land ergreift wirksame Maßnahmen auf nationaler Ebene gegen irreguläre Migration und beteiligt sich in diesem Bereich international aktiv an die Identifizierung der Probleme, einem Informationsaustausch und einem kooperativem Kampf und zeigt damit seine bestimmte Haltung in dieser Sache. Um die irreguläre Migration über unser Land zu verhindern und illegale Ausländer aus unserem Land abzuschieben, arbeitet es effizient und bestimmt.
Der Kampf gegen irreguläre Migration ist keine Sache mehr, womit die Länder ihr Schicksal allein bestimmten können. In diesem Zusammenhang haben die Nationen bilaterale, regionale und globale Gruppen gebildet, um diesen Kampf fortzufahren. Damit die Türkei einen effizienteren und ergiebigeren Kampf gegen irreguläre Migration führen kann, hat man Kooperationen mit vielen nationalen und internationalen Organisationen gegründet. Die wichtigsten dieser Organisationen sind die Internationale Organisation für Migration, das Hochkommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge, ICPMD und verschiedene nationale nichtstaatliche Organisationen.
Die Türkei hat im Januar 2006 die Präsidentschaft des Budapest-Prozesses, an dem zusammen mit 53 teilnehmenden und 4 beobachter Ländern insgesamt 13 internationale Organisationen teilnahmen, um irreguläre Migration zu verhindern, permanente Lösungen für den Kampf gegen illegale Migration zu finden und nachhaltige Politiken im Bereich Migrationsverwaltung zu entwickeln. Um zu zeigen, wie ernst die Türkei den Kampf gegen irreguläre Migration nimmt, hat die Türkei die Arbeitsgruppe des Seidenstraßengebietes gegründet und dafür gesorgt, dass Herkunfts-, Transit und Zielländer auf der Migrationsstraße zusammenkommen.
Die Türkei trägt auch zum Projekt Transit Migrationsdialog im Mittelmeerraum, einem Projekt des Internationalen Zentrums für die Entwicklung von Migrationspolitiken (ICMPD), bei.
Die Türkei hat am 28. Mai 2012 eine Absichtserklärung mit FRONTEXT (EU Grenzsicherheitseinheit) zur Verhinderung der irreguläre Migration unterschrieben.
Rückübernahmeabkommen
Eines der effizienten Methoden der internationalen Kooperation gegen irreguläre Migration sind die "Rückübernahmeabkommen". Diese Abkommen machen es für Länder obligatorisch, Maßnahmen gegen irreguläre Migration zu ergreifen und sicherzustellen, dass irreguläre Migranten gemäß dem Schutz der Menschenrechte und der internationalen Konventionen in ihre Länder oder in das Land zurück geschickt werden, in das sie zuletzt Durchgereist sind.
Mit anderen Worten; die Rückübernahmeabkommen sorgen dafür, dass die irregulären Personen im Rahmen der in den Abkommen definierten Regeln und Bedingungen sicher in das Herkunftsland oder dem letzten Transitland geschickt werden. Unser Land legt im Kampf gegen irreguläre Migration großen Wert darauf, Rückübernahmeabkommen mit Transit- und Zielländern zu unterschreiben. Arbeiten in diesem Rahmen haben seit dem Jahr 2001 dazu geführt, dass Rückübernahmeabkommen zwischen unserem Land und Syrien, Griechenland, Kirgisistan, Rumänien, der Ukraine, Pakistan, Russland, Nigeria, Bosnien und Herzegowina, Jemen, Moldawien, Weißrussland, Montenegro, Kosovo, Norwegen und der Europäischen Union unterschrieben wurden. Jedoch besteht zwischen unserem Land und der Europäischen Union eine Vereinbarung vom 18. März 2016. Das Rückübernahmeabkommen und der Handlungsablauf für die Visumbefreiung wurden gleichzeitig am 16. Dezember 2013 in Ankara unterschrieben und am 25. Juni 2014 vom TBMM (Große Türkische Nationalversammlung) bestätigt. Das Gesetz mit der Nummer 6547 über die Genehmigung der Vereinbarung wurde am 28. Juni 2014 im Amtsblatt mit der Nummer 29044 veröffentlicht. Die Bestätigung der Vereinbarung geschah gemäß Artikel 3 des Gesetzes mit der Nummer 244 vom 31.05.1963, demnach wurde seitens des Ministerrates am 21.07.2014 bestimmt und am 2. August 2014 im Amtsblatt mit der Nummer 29076 veröffentlicht. Das Rückübernahmeabkommen mit der Europäischen Union wurde am 1. Oktober 2014 für die Bestimmungen der eigenen Staatsbürger in Bezug auf Transitbestimmungen in Kraft getreten. Die im Abkommen enthaltenen Bestimmungen über die Rückübernahme von Drittstaatsangehörigen sind noch nicht in Kraft getreten.
Rechtliche Entwicklungen in unserem Land in Bezug auf illegale Migration
Die Türkei hat zwei Protokolle, die die "Grenzüberschreitende Konvention zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität" und die Anhänge dieser Konvention "Menschenschmuggel" und "Menschenhandel" reguliert und am 13. Dezember 2000 in Palermo unterschrieben.
Mit einer Änderung des Gesetzes der Türkischen Staatsbürgerschaft am 4. Juni 2003, wurde das direkte Recht des Erlangens der türkischen Staatsbürgerschaft durch Heirat eines türkischen Staatsbürgers aufgehoben. Damit man durch Heirat die Staatsbürgerschaft erlangen kann, muss die Ehe mindestens für drei Jahre weitergeführt werden. Mit dieser Gesetzesänderung hat man Verhandlungsehen zum Erlangen der türkischen Staatsangerhörigkeit verhindert.
Der größte negative Effekt im sozialen und wirtschaftlichen Bereich von irreguläre Migration ist Schwarzarbeit. Das Gesetz zur Arbeitserlaubnis für Ausländer mit der Nummer 4817 und dessen Anwendungsregulierung wurden am 6. September 2003 gültig. Hiermit wurde angezielt, dass Schwarzarbeit und Einstellungen mit niedrigen Gehältern verhindert werden und dass Arbeitsmigration rechtlich kontrolliert und reguliert werden kann.
In Artikel 79 des türkischen Strafrechts mit der Nummer 5237, wurde die Straftat des Migrantenschmuggels definiert. Mit dem Gesetz Nummer 6008 vom 20.07.2010 wurde hinzugefügt, dass auch ein Versuch der Straftat wie eine Straftat verurteilt wird.
Ein zusätzlicher Artikel wurde in das Gesetz über Ausländer und internationalen Schutz Nr. 6458 und in das Artikel 6 des Rechtsverordnung mit Gesetzeskraft Nr. 690 aufgenommen, dass am 29. April 2017 im Amtsblatt veröffentlicht wurde. Der genannte Artikel regelt die bei der Straftat der Schleusung von Migranten eingesetzten Fahrzeuge. "Durchführungsbestimmungen zu den Grundsätzen der Arbeit und der Zusammenarbeit bei der Ausübung der Arbeit und der Transaktionen von irregulären Migranten" (Ministerialrundschreiben Nr. 2019/5), in dem die Pflichten, Befugnisse und Verantwortlichkeiten aller an der Arbeit und den Transaktionen von Ausländern, die irreguläre Migranten in unserem Land sind, beteiligten Einrichtungen festgelegt sind.
Um die Politiken im Bereich Migration in der Türkei zu regulieren und die Migration besser zu leiten, wurde das Fremden und Internationale Schutzgesetz mit der Nummer 6458 verabschiedet. Mit diesem Gesetz wurde innerhalb des Innenministeriums die Generaldirektion für Migrationsverwaltung gegründet, welche am 11.04.2014 mit dem Betrieb begann. Eine der Aufgaben dieser Institution ist es Entwicklungen im Bereich der illegalen Migration zu beobachten, die notwendigen Maßnahmen zu treffen und anzuwenden.