Der Schutzantrag wird persönlich bei den Landratsämtern gestellt. In Istanbul muss ein Antrag beim Kumkapı-Koordinierungszentrum gestellt werden. Die Anträge können von den zuständigen Stellen an ihren Orten für die Ausländer, die keinen internationalen Schutz beantragen können, gemäß ihrer derzeitigen Situation persönlich gestellt werden. Wenn davon ausgegangen wird, dass der Ausländer, der internationalen Schutz beantragen möchte, ein unbegleitetes Kind ist, werden die Verfahren fortgesetzt, indem Kontakt zu Schutztischen und den Provinzdirektionen für Familie, Arbeit und soziale Dienste aufgenommen wird.