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Rechte und Pflichten

Allgemeine Grundsätze
Personen mit internationalem Schutzstatus sind von dem Erfordernis der Gegenseitigkeit befreit. Die Rechte und Pflichten, die den Antragsstellern, Personen deren Antrag abgelehnt wurde oder Personen mit internationalem Schutzstatus gewährt werden, dürfen nicht so interpretiert werden, dass diese mehr als die Rechte und Pflichten der türkischen Staatsbürger sind.
Ausbildung
Antragssteller oder Personen mit internationalem Schutzstatus und deren Familienmitglieder können mit einem Ausweisdokument von Grund- und Mittelschulleistungen profitieren. Ausländer im Rahmen des vorübergehenden Schutzes können auch mit dem "vorübergehendem Schutzausweis" von Ausbildungsleistungen profitieren. Verfahren und Grundsätze in Bezug auf Bildungsdienstleistungen für Ausländer wurden im Rundschreiben mit der Nummer 2014/21 des Bildungsministeriums definiert.
Zugang zu Sozialdiensten
Antragssteller, Personen mit internationalem Schutz oder Personen im Rahmen des vorübergehendem Schutzes, können von der Stiftung für sozialen Unterstützung und Solidarität, die unter den Gouverneursämtern operiert, von sozialen Hilfs- und Dienstleistungen profitieren.
Gesundheit
Von Antragssteller oder Personen mit internationalem Schutzstatus;

a- Personen dieser Gruppe, die keine Krankenversicherung oder finanziellen Mittel zur Zahlung dieser haben, unterliegen den Bestimmungen des Sozialsicherheits- und Allgemeinen Krankenversicherungsgesetztes mit der Nummer 5510 vom 31/5/2006. Für die Zahlung der Prämien für die allgemeine Krankenversicherung wird eine Beihilfe für das Budget der Generaldirektion bereitgestellt. Von Personen, deren Prämien seitens der Generaldirektion bezahlt werden, wird je nach Zahlungskraft die gesamte Prämie oder ein bestimmter Anteil abverlangt.

b- Falls hinterher herausgefunden wird, dass eine Krankenversicherung oder eine Zahlungskraft dafür besteht oder dass der Antrag nur für eine medizinische Behandlung gemacht wurde, wird die Sozialversicherungsgesellschaft benachrichtigt, dass die Versicherung in spätestens fünfzehn Tagen storniert werden soll und die Kosten für Behandlungen und Medikamente von den betreffenden Personen werden zurückverlangt.

Die Gesundheitsdienste für Ausländer im Rahmen des vorübergehenden Schutzes wurden in Artikel 27 der Vorübergehenden Schutzrichtlinie definiert.
Arbeit
In Bezug auf Arbeitsmarktzugang;

a- Die Antragssteller oder bedingter Flüchtling können sechs Monate nach dem Datum des Antrags auf internationalen Schutzstatus eine Arbeitserlaubnis beantragen.

b- Flüchtlinge oder Personen mit sekundärem Schutzstatus können nach Erlangen des Status abhängig oder unabhängig arbeiten. Die Arbeiten und Berufe, die nicht von Ausländern aufgeführt werden dürfen, sind in den anderen gesetzlichen Bestimmungen aufgeführt. Das Ausweisdokument, das Flüchtlingen und Personen mit sekundärem Schutzstatus ausgestellt werden, gilt auch als Arbeitserlaubnis, was im Ausweis vermerkt wird.

c- Der Arbeitsmarktzugriff von Flüchtlingen oder Personen mit sekundärem Schutzstatus kann aufgrund der Situation auf dem Arbeitsmarkt, Entwicklungen im Arbeitsleben und sektoralen und wirtschaftlichen Bedingungen in Bezug auf die Beschäftigung für eine bestimmte Zeit auf die Landwirtschafts-, Industrie. und Dienstleistungssektoren, einen bestimmten Beruf, Geschäftsbereich oder zivilen und geographischen Bereich limitiert werden. Jedoch können diese Limitierungen nicht für Flüchtlinge, die seit mindestens drei Jahren in der Türkei wohnen, mit einem türkischen Staatsbürger verheiratet sind oder ein Kind mit türkischer Staatsbürgerschaft haben, angewendet werden.

d- Grundsätze und Verfahren für die Arbeit von Antragsstellern oder Personen mit internationalem Schutzstatus werden seitens des Ministeriums für Arbeit und Soziale Sicherheit, nach Erfragung der Meinung des Ministeriums, bestimmt.

In diesem Rahmen wurde seitens des Ministeriums für Arbeit und Soziale Sicherheit am 26. April 2016 die "Richtlinie in Bezug auf die Arbeit von Personen, die Antrag auf internationalen Schutz gestellt haben oder internationalen Schutz besitzen" mit der Nummer 29695 veröffentlicht. Die Regulierung für die Arbeitserlaubnis der Syrer unter vorübergehendem Schutz wurde mit Einholung der Meinung unseres Ministeriums seitens des Ministeriums für Arbeit und Soziale Sicherheit durchgeführt und das Ergebnis wurde mit der Nummer 2016/8375 als Ministerrat Verordnung am 15/01/2016 im Amtsblatt mit der Nummer 29594 veröffentlicht.
Beihilfe
Antragsstellern, die sich nicht innerhalb Artikel 72, des inakzeptablen Antrags oder Artikel 79 im Rahmen der beschleunigten Beurteilung befinden, kann, solange festgestellt wird, dass diese die Notwendigkeit besitzen, mit Zustimmung des Finanzministeriums, eine Beihilfe im Rahmen der Grundsätze und Verfahren des Ministeriums gegeben werden.

Pflichten
Antragssteller oder Personen mit internationalem Schutzstatus müssen zusätzlich zu den Pflichten in Teil drei des Gesetzes mit der Nummer 6458 folgende Pflichten erfüllen;
a- Mitteilung der aktuellen Informationen in Bezug auf den Arbeitsstatus innerhalb von dreißig Tagen,
b- Mitteilung des Einkommens und beweglichen und unbeweglichen Gütern innerhalb von dreißig Tagen ,
c- Mitteilung der Änderungen in Bezug auf Adresse, Person oder Familienstatus innerhalb von zwanzig Arbeitstagen,
ç- Falls festgestellt wird, das diejenigen in ungerechtfertigter Weise von den vorgesehenen Dienstleistungen, Hilfen und anderen Möglichkeiten profitieren, müssen die Kosten komplett oder teilweise zurückgezahlt werden,

d- Die Personen sind verpflichtet Dinge, die die Generaldirektion für Migrationsverwaltung im Rahmen des entsprechenden Gesetzgebungs verlangt, zu erfüllen. Für Personen, die sich nicht an die Pflichten im Rahmen des besagten Gesetzes halten oder für Personen, deren Antrag auf internationalen Schutz abgelehnt wurde, können, außer für Ausbildung- und grundsätzliche Gesundheitsrechte, Limitierungen für andere Rechte aufgestellt werden.
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