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Unterstützungsdienste für Opfer von Menschenhandel

Opfer-Unterstützungsprogramm
Während der Bedenkzeit, Ermittlungs- und Verfolgungsstufen und hinterher werden dem Opfer, auf Grundlage der Einwilligungserklärung und Berücksichtigung der Sicherheit, Gesundheit und besonderen Situation des Opfers, ein Opfer-Unterstützungsprogramm geboten.
Das Opfer-Unterstützungsprogramm, das dem Opfer minimal und im Rahmen der Möglichkeiten geboten wird:
- Unterkunft in einem Schutzhaus oder sicherem Ort,
- Herstellung eines sicheren und friedlichen Umfelds,
- Profitierung von Gesundheitsdiensten,
- Bereitstellung von psycho-sozialer Unterstützung,
- Zugriff auf rechtliche Hilfe und Beratungsdienste und Informationen in Bezug auf die gesetzlichen Rechte der Opfer,
- Beratung in Bezug auf Ausbildungs- und Schuldiensten,
- Bereitstellung einer beruflichen Ausbildung und Unterstützung beim Zugang auf den Arbeitsmarkt,
- Beratung in Bezug auf die Verordnung für Soziale Hilfe und Solidarität mit der Nummer 3294 vom 29/5/1986 für finanzielle Hilfsleistungen zur Stillung der Grundbedürfnisse,
- Zugang auf Beratungsdienste von nichtstaatlichen Organisationen und internationalen und zwischenstaatlichen Organisationen,
- Leistung von Dolmetscherdiensten,
- Information an das Konsulat oder Botschaft des Herkunftslandes in Einverständnis des Opfers,
- Möglichkeit eines Gespräches mit der Botschaft oder dem Konsulat des Herkunftslandes,
- Hilfe in Bezug auf den Erhalt der notwendigen Ausweisdokumente
Freiwilliges und sicheres Rückkehrprogramm
Das freiwillige und sichere Rückkehrprogramm beinhaltet die notwendigen Schutzmaßnahmen für eine sichere Ausreise und Ankunft und wird dann angewendet, wenn das Opfer nicht vom Unterstützungsprogramm Gebrauch machen möchte, während oder nach dem Unterstützungsprogramm einen Antrag auf Rückkehr stellt und falls das Opfer in ein sein eigenes oder ein Drittland gehen möchte.
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