Während der Bedenkzeit, Ermittlungs- und Verfolgungsstufen und hinterher werden dem Opfer, auf Grundlage der Einwilligungserklärung und Berücksichtigung der Sicherheit, Gesundheit und besonderen Situation des Opfers, ein Opfer-Unterstützungsprogramm geboten.
Das Opfer-Unterstützungsprogramm, das dem Opfer minimal und im Rahmen der Möglichkeiten geboten wird:
- Unterkunft in einem Schutzhaus oder sicherem Ort,
- Herstellung eines sicheren und friedlichen Umfelds,
- Profitierung von Gesundheitsdiensten,
- Bereitstellung von psycho-sozialer Unterstützung,
- Zugriff auf rechtliche Hilfe und Beratungsdienste und Informationen in Bezug auf die gesetzlichen Rechte der Opfer,
- Beratung in Bezug auf Ausbildungs- und Schuldiensten,
- Bereitstellung einer beruflichen Ausbildung und Unterstützung beim Zugang auf den Arbeitsmarkt,
- Beratung in Bezug auf die Verordnung für Soziale Hilfe und Solidarität mit der Nummer 3294 vom 29/5/1986 für finanzielle Hilfsleistungen zur Stillung der Grundbedürfnisse,
- Zugang auf Beratungsdienste von nichtstaatlichen Organisationen und internationalen und zwischenstaatlichen Organisationen,
- Leistung von Dolmetscherdiensten,
- Information an das Konsulat oder Botschaft des Herkunftslandes in Einverständnis des Opfers,
- Möglichkeit eines Gespräches mit der Botschaft oder dem Konsulat des Herkunftslandes,
- Hilfe in Bezug auf den Erhalt der notwendigen Ausweisdokumente