Arbeitsgenehmigungen, die vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Familie oder von öffentlichen Einrichtungen und Organisationen ausgestellt werden, die nach eigenem Recht zur Erteilung von Arbeitsgenehmigungen befugt sind, gelten als Aufenthaltsgenehmigungen, solange sie gültig sind. Das Ablaufdatum der Arbeitserlaubnis ist auch das Ablaufdatum der Aufenthaltserlaubnis. Ausländer, die ihre Aufenthaltsdauer nicht verlängern oder keine Aufenthaltserlaubnis gemäß ihrem neuen Status erhalten haben, haben eine Verletzung der Aufenthaltserlaubnis begangen.