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Vorübergehender Schutz in der Türkei

Die Volksaufstände und Proteste in den arabischen Ländern haben in Tunesien und Ägypten begonnen, die gesamte Region beeinflusst und sind seit dem 15. März 2011 auf Syrien übergesprungen. Aufgrund der Konflikte entstand ein Chaos im Land und aufgrund von Bürgerkriegen und Konflikten in einigen Regionen wurden Hunderte von Personen verletzt und Hunderte haben ihr Leben verloren.[1]

Nachdem sich die humanitäre Krise in Syrien ausbreitete, kam es zu einer Bewegung in unserem Grenzgebiet. Die 300-400 syrischen Staatsbürger, die am 29.04.2011 zum Cilvegözü Grenzübergang im Bezirk Yayladağı in der Provinz Hatay kamen, bildeten die erste Massenbevölkerungsbewegung aus Syrien in Richtung Türkei. Während dieser Bevölkerungsbewegung wurden Maßnahmen getroffen und 252 Syrer wurden an der Grenze hineingelassen, in einen Sportsaal in Hatay untergebracht und Lebensmittel bereitgestellt. Die einreisenden Syrer werden zunächst am Körper durchsucht und danach werden mithilfe eines Dolmetschers die Personalinformationen mithilfe eines Ausweises, wenn dieser nicht vorhanden ist, mündlich aufgenommen.

In Anbetracht der Maßnahmen und Vorkehrungen, die die Türkei im Angesicht der Massenzuströme getroffen hat, wurde eine Arbeit entsprechend dieser ausgeführt. Nach diesem Arbeitsprozess wurde am 30/03/2012 die „Richtlinie zur Annahme und Unterkunft von Staatsbürgern der Arabischen Republik Syrien und Staatenlosen Personen, die in der Arabischen Republik Syrien leben und aufgrund eines Massenasylgesuchs in die Türkei kamen” seitens des Innenministeriums veröffentlicht. Der vorübergehende Schutz, der bedeutet, dass Eingang in das Land zur Erfüllung der Notwendigkeit von dringlichem Schutz aufgrund von Massenasylgesuchen erfüllt, das Nicht-Zurückweisungsprinzip an den Ort mit Unterdrückungsgefahr befolgt und die grundsätzlichen Mindeststandards erfüllt werden, bilden den Geist dieser Richtlinie.

Die vorübergehende Schutzregelung, die in der aktuellen Gesetzgebung nicht auf gesetzlicher Ebene enthalten ist, wird in, Artikel 91, unter dem Titel "Vorübergehender Schutz" des Fremden und Internationalen Schutzgesetzes folgendermaßen definiert:

• “(1) Ausländern, die gezwungen waren ihr Land zu verlassen, nicht mehr in das Land zurückkehren können, in Not mit Suche auf vorübergehendem Schutz in Massen an oder durch unsere Grenzen kamen, kann vorübergehender Schutz geleistet werden.

• Die Akzeptanz dieser Personen in die Türkei, der Aufenthalt in der Türkei, Rechte und Pflichten, Prozesse, die bei der Ausreise aus der Türkei durchgeführt werden, Maßnahmen gegen Massenbewegungen und Zusammenarbeit und Koordination mit nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen und Bestimmung der Aufgaben und Befugnisse der Institutionen und Organisationen in den Zentral- und Landesorganisationen werden durch eine Regulierung seitens des Präsidenten geregelt..”

Aufgabe des mit dem Gesetz gegründeten „Vorstand für Migrationspolitiken” ist unter anderem

„Anzuwendende Methoden und Maßnahmen im Falle eines Massenzustroms zu definieren”.   Aufgaben der Generaldirektionen für Migrationsverwaltung sind unter anderem:

Die Sekretariatsaufgaben des Vorstands für Migrationspolitiken auszuführen und deren Entscheidungen anzuwenden, Zu den Aufgaben der Generaldirektion für Migrationsverwaltung gehört die Durchführung von Arbeiten und Verfahren zum vorübergehenden Schutz. Die Regulierungsarbeiten unserer Generaldirektion im Bezug auf Artikel 91 des Fremden und Internationalen Schutzgesetzes führte zu der Vorübergehenden Schutzrichtlinie vom 13/10/2014 mit der Nummer 2014/6883.

_  

[1] http://www.kizilay.org.tr/dosyalar/1346248655_26.29082012_SURIYE_KRIZ_FAALIYET_RAPORU.GENEL26S.pdf,

s.2.

[2] Untersuchungsbericht der TBMM Untersuchungskommission für Menschenrechte über die Zeltstädte, in denen syrische Staatsmitbürger, die in unserem Land Asyl gesucht haben, unterkommen, 24. Periode, 2. Legislaturjahr, 2012, s.2. Der Bericht wurde bei der Versammlung der Kommission am 15.02.2012 angenommen.

 
 

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