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T.C. İÇİŞLERİ BAKANLIĞI

WEB SİTESİ GİZLİLİK VE ÇEREZ POLİTİKASI

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1.Kişisel Verilerin İşlenme Amacı

Web sitemizi ziyaret etmeniz dolayısıyla elde edilen kişisel verileriniz aşağıda sıralanan amaçlarla T.C. İçişleri Bakanlığı tarafından Kanun’un 5. ve 6. maddelerine uygun olarak işlenmektedir:

  • T.C. İçişleri Bakanlığı tarafından yürütülen ticari faaliyetlerin yürütülmesi için gerekli çalışmaların yapılması ve buna bağlı iş süreçlerinin gerçekleştirilmesi,
  • T.C. İçişleri Bakanlığı tarafından sunulan ürün ve hizmetlerden ilgili kişileri faydalandırmak için gerekli çalışmaların yapılması ve ilgili iş süreçlerinin gerçekleştirilmesi,
  • T.C. İçişleri Bakanlığı tarafından sunulan ürün ve hizmetlerin ilgili kişilerin beğeni, kullanım alışkanlıkları ve ihtiyaçlarına göre özelleştirilerek ilgili kişilere önerilmesi ve tanıtılması.
 
2.Kişisel Verilerin Aktarıldığı Taraflar ve Aktarım Amacı

Web sitemizi ziyaret etmeniz dolayısıyla elde edilen kişisel verileriniz, kişisel verilerinizin işlenme amaçları doğrultusunda, iş ortaklarımıza, tedarikçilerimize kanunen yetkili kamu kurumlarına ve özel kişilere Kanun’un 8. ve 9. maddelerinde belirtilen kişisel veri işleme şartları ve amaçları kapsamında aktarılabilmektedir.

3.Kişisel Verilerin Toplanma Yöntemi

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4.Çerezleri Kullanım Amacı

Web sitemiz birinci ve üçüncü taraf çerezleri kullanır. Birinci taraf çerezleri çoğunlukla web sitesinin doğru şekilde çalışması için gereklidir, kişisel verilerinizi tutmazlar. Üçüncü taraf çerezleri, web sitemizin performansını, etkileşimini, güvenliğini, reklamları ve sonucunda daha iyi bir hizmet sunmak için kullanılır. Kullanıcı deneyimi ve web sitemizle gelecekteki etkileşimleri hızlandırmaya yardımcı olur. Bu kapsamda çerezler;

İşlevsel: Bunlar, web sitemizdeki bazı önemli olmayan işlevlere yardımcı olan çerezlerdir. Bu işlevler arasında videolar gibi içerik yerleştirme veya web sitesindeki içerikleri sosyal medya platformlarında paylaşma yer alır.

Teknik olarak web sitemizde kullanılan çerez türleri aşağıdaki tabloda gösterilmektedir.

Oturum Çerezleri

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5.Çerez Tercihlerini Kontrol Etme

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6.Veri Sahiplerinin Hakları

Kanunun ilgili kişinin haklarını düzenleyen 11 inci maddesi kapsamındaki talepleri, Politika’da düzenlendiği şekilde, ayrıntısını Bakanlığımıza ileterek yapabilir. Talebin niteliğine göre en kısa sürede ve en geç otuz gün içinde başvuruları ücretsiz olarak sonuçlandırılır; ancak işlemin ayrıca bir maliyet gerektirmesi halinde Kişisel Verileri Koruma Kurulu tarafından belirlenecek tarifeye göre ücret talep edilebilir.

 

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Freiwillige, Sichere, Menschenwürdige und Reguläre Rückkehr

Die freiwillige Rückkehr ist die freiwillige Rückkehr eines Ausländers, der unter internationalem oder vorübergehendem Schutz steht, in das Land, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, in dem er sich zuvor aufgehalten hat, in dem er unter Schutz stand oder in dem er sich in irgendeiner Weise rechtmäßig aufgehalten hat.   Diese Rückkehr erfolgt entweder freiwillig oder im Rahmen organisierter Programme, wenn der Schutzbedarf nicht mehr besteht.  Damit die Rückkehr freiwillig ist, muss die Person eine freie Entscheidung getroffen haben.

Grundprinzipien der freiwilligen Rückkehr

Bei Rückkehr wird gemäß den Grundsätzen einer freiwilligen, sicheren, würdevollen und regulären Rückkehr im Einklang mit dem internationalen Recht gehandelt. In unserem Land wird kein Ausländer, der unter vorübergehendem oder internationalem Schutz steht, gezwungenermaßen in sein Herkunftsland zurückgeschickt; sie werden nicht unter Druck gesetzt, in ihr Heimatland zurückzukehren. Gleichzeitig wird darauf geachtet, dass diejenigen, die zurückkehren, einen Lebensstandard haben, der der menschlichen Würde entspricht.  Um die Kontinuität und Nachhaltigkeit der Rückkehr zu gewährleisten, wird besonders auf die Wiedereingliederung der Rückkehrer geachtet.

Verfahren der freiwilligen Rückkehr
 

 
Terminvergabeverfahren für freiwillige Rückkehr

Es wird ein "Formular für den Antrag auf freiwillige Rückkehr" von der zuständigen Gouverneursamt für Ausländer, die einen Antrag auf freiwillige Rückkehr im Rahmen des vorübergehenden Schutzes stellen, ausgearbeitet. Die Verfahren zur freiwilligen Rückkehr der syrischen Staatsangehörigen, die sich in unserem Land im Rahmen des vorübergehenden Schutzes befinden, werden unter Aufsicht internationaler Organisationen und Nichtregierungsorganisationen durchgeführt. Die unabhängige Überwachung der Prozesse zur freiwilligen Rückkehr erfolgt auf diese Weise. Das "Formular für den Antrag auf freiwillige Rückkehr", das für die freiwillige Rückkehr syrischer Ausländer ausgestellt wird, wird neben den Behörden der Präsidentschaft für Migrationsverwaltung auch von Vertreter des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) und, falls der UNHCR-Vertreter nicht auffindbar ist, vom Roten Halbmond unterzeichnet. In Abwesenheit des UNHCR und des Roten Halbmonds wird das Formular von einem Vertreter einer Nichtregierungsorganisation, die das Gouvernement für geeignet hält, oder von einem Beamten der Menschenrechts- und Gleichstellungsbehörde des Gouvernements unterzeichnet.

Es wird ein Reisegenehmigungsdokument ausgestellt, damit die Ausländer, deren freiwillige Rückführungsverfahren abgeschlossen sind, um sich in die Grenzprovinz zu begeben, in der sie unser Land nach Abschluss des Verfahrens verlassen werden.

Nach der Durchführung der erforderlichen Ermittlungen bezüglich bei den Ausländern, die durch die zuständigen Stellen der Wohnsitzprovinzen die erforderlichen Dokumente einreichen und an die Grenzübergangsstellen weitergeleitet werden, wird deren Ausreise aus unserem Land gewährleistet und die vorübergehenden Schutzidentitätskarten werden entgegengenommen und vernichtet. Im Rahmen der freiwilligen Rückkehr wird der betreffende Einschränkungscode am Landgrenzübergang, an dem die Ausreise stattgefunden hat, eingegeben, und die vorübergehenden Schutzmaßnahmen werden im GöçNet-System aufgrund von ""freiwilliger Rückkehr"" beendet.

Rundschreiben über die Rückführungsmodalitäten  des Handelsministeriums
 
Allgemeine Richtlinie über die Rückkehrverfahren der Bürger der Arabischen Republik Syrien
Das Ausreiseformular, das von den Bürgern der Arabischen Republik Syrien für die Rückkehr ausgefüllt werden muss

Genehmigte Ein- und Ausreiseverfahren für freiwillige Rückkehr

Aus- und Einreiseerlaubnis; Die Erlaubnis für die vorübergehende Ein- und Ausreise ist eine Genehmigung, die es ausländischen Syrern unter vorübergehender Schutz ermöglicht, vorübergehend nach Syrien zu reisen, um den freiwilligen Rückkehrprozess zu unterstützen und eine freiwillige Rückkehrplanung zu ermöglichen.

Im Rahmen des ab dem 1. Januar 2025 beginnenden Rechts auf bestätigte Aus- und Einreise müssen diejenigen, deren Antrag genehmigt wurde, spätestens bis zum 1. Juli 2025 durch das Tor, aus dem sie ausgereist sind, wieder in die Türkei einreisen

Diejenigen, die von ihrem Recht auf Ausreisegenehmigung Gebrauch machen, können im Laufe von sechs Monaten maximal dreimal nach Syrien ein- und ausreisen. Während dieser Zeit werden die Identitätskarten nicht eingezogen.

Das Recht auf Ausreisegenehmigung  wird dem Familienoberhaupt gewährt. Sollte das Familienoberhaupt nicht in der Lage sein, den Austritt durchzuführen, kann ein volljähriges Familienmitglied im Namen der Familie das Recht auf erlaubten Austritt und Eintritt in Anspruch nehmen.

Bestätigte Ausreisen erfolgen über die Grenzübergänge Kilis Çobanbey und Hatay Zeytindalı. Syrer, die das Recht auf Ausreisegenehmigung  in Anspruch nehmen, müssen sich bei der Einreise in die Türkei nur an dem Grenzübergang einfinden, den sie verlassen haben.
 

Für die freiwillige Rückkehr werden bei der Genehmigung von  Ausreise- und Einreiseverfahren die folgenden Schritte befolgt:

1.Terminvereinbarung für den Zweck "Bestätigte Aus-und Einreise" über das Migrations-Terminvereinbarungssystem (randevu.goc.gov.tr).

2. Die im Kurzmitteilungsdienst (SMS) übermittelten Termininformationen enthalten das Datum und die Uhrzeit, zu denen die erforderlichen Kontrollen bei  der Provinzdirektion für  Migrationsverwaltung  durchgeführt werden. (Fingerabdruckverifizierung, Abfrage der UYAP (Nationales Justizielles Netzwerk Projekt) -Registrierung usw.) Falls es keine Hindernisse für die Ausreise aus dem Land gibt, wird ein Gespräch über den Antrag auf genehmigte Ausreise und Einreise durchgeführt. Um zu ermöglichen, dass die Person die Stadt erreichen kann, in der sich der Grenzübergang befindet, wird ein 15-tägiger Reisegenehmigungsbescheid ausgestellt.

3. Die letzte Überprüfung, ob der Ausländer an der Grenzkontrollstelle Fingerabdruckvalidierung unterzogen wird und ob es Umstände gibt, die seine Ausreise verhindern könnten, sollte durchgeführt werden.

4. Die Genehmigung für die Ausreise der Syrer, für die ein „Reiseausweis für Ausländer“ ausgestellt wurde, nach Abschluss der Zollformalitäten.

Häufig gestellte Fragen

Was ist die freiwillige Rückkehr (FRK)?
Die freiwillige Rückkehr ist die Rückkehr eines Ausländers, der im Rahmen des internationalen Schutzes oder des vorübergehenden Schutzes aus freiem Willen zurückkehrt. Diese Rückkehr sollte sicher und würdevoll erfolgen. Es ist nicht möglich, von einer freiwilligen Rückkehr zu sprechen, wenn all diese Elemente nicht zusammen vorhanden sind.

Die Türkei basiert in diesem Zusammenhang auf dem Prinzip der „sicheren, freiwilligen, würdigen und regulären Rückkehr“ für die Rückkehr von Ausländern in ihre Heimatländer.

Warum freiwillige Rückkehr?
Freiwillige Rückkehr kann aus vielen verschiedenen Gründen und Motivationen bevorzugt werden. Der wichtigste dieser Gründe ist die Beseitigung der Bedingungen, die zu einem Massenzustrom  geführt haben. Darüber hinaus ist es ein Prozess, den Migranten aus persönlichen, sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Gründen wählen können, wie etwa Heimweh, die Entwicklung wirtschaftlicher Möglichkeiten in ihrem Heimatland und Integrationsschwierigkeiten im aufnehmenden Land.

Wie erfolgt eine freiwillige Rückkehr?
Die Verfahren für die freiwillige Rückkehr werden von der Präsidentschaft für Migrationsverwaltung durchgeführt. Ausländer, die freiwillig in ihr Heimatland zurückkehren möchten, können die Verfahren zur freiwilligen Rückkehr einleiten, indem sie sich an die Provinzdirektionen für Migrationsverwaltung in ihren Wohnsitzprovinzen wenden. Den Antragstellern werden in den Provinzdirektionen für Migrationsverwaltung die erforderlichen Informationen zu den Verfahren bereitgestellt.

Durch welche Grenzstellen wird die freiwillige Rückkehr durchgeführt?
Die freiwilligen Rückkehrmaßnahmen werden derzeit an den Grenzübergängen Gaziantep Karkamış, Şanlıurfa Akçakale, Kilis Öncüpınar, Hatay Zeytindalı, Cilvegözü und Yayladağı durchgeführt.
 
 

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