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Budapest-Prozess

Allgemeine Informationen
Der Budapester Prozess ist im Jahr 1993 auf der Ministerkonferenz in Budapest als Ergebnis zwischenstaatlicher Treffen entstanden, die darauf abzielen, den Migrationsdruck zu verringern und Maßnahmen gegen irreguläre Migration zu ergreifen.
Der Budapest-Prozess ist ein interregionaler Mechanismus im Bereich der Migration von Europa zur Seidenstraße, einschließlich des Westbalkans und Zentralasiens. Der Budapest-Prozess ist ein beratendes Forum, das die Entwicklung von umfassenden und nachhaltigen Systeme für legale Migration anzielt und besteht aus über fünfzig Regierungen und fünfzehn (15) internationalen Organisationen. Es wurde gegründet, um Wissen und die besten Anwendungen in Bezug auf regulärer, irregulärer Migration, internationalem Schutz, Asyl, Visa, Menschenhandel und Schleusung von Migranten und Rückkehrabkommen zu teilen.
Der Budapest-Prozess hat 52 Teilnehmer und 7 Beobachterländer. Im Rahmen des Prozesses wurde unter den teilnehmenden Ländern ein umfassendes Netzwerk aufgebaut. Ziel des Budapester Prozesses ist es, das Gleichgewicht und die Wechselwirkung zwischen politischem Dialog und operativem Handeln mit konkreten Projekten zu verbessern, die die konkreten Ergebnisse politischer Ziele bilden. Es bietet einen informellen und flexiblen Rahmen, um gemeinsame Anliegen von Regierungen und anderen Interessengruppen anzusprechen und die Kommunikationskanäle zwischen ihnen aufrechtzuerhalten. Er bietet einen effektiven Rahmen für die Staaten und anderen Teilnehmer unter den gleichen Bedingungen zusammenzukommen, gemeinsame Probleme zu behandeln und Wissen zu teilen.
Seit der Gründung unterging der Budapest-Prozess einigen Stufen. Zwischen den Jahren 1993-2003 konzentrierte man sich als Mittel- und Osteuropa auf die Zusammenarbeit mit osteuropäischen Ländern. Zwischen 2003- 2009 wurden die Länder der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten im Rahmen des Budapest-Prozesses zusammengebracht. Aber im Jahr 2010 wurde mit einem regionalen Ansatz eine neue Erweiterungswelle, die Afghanistan, Bangladesch, China, Iran, Irak und Pakistan (Seidenstraße) umfasst, gestartet.
Die Türkei, die seit September 2003-2006 den Co-Vorsitz des Budapest-Prozesses übernahm, übernahm im Januar 2006 den Vorsitz mit Ungarn als Co-Vorsitz. Die Türkei führt seit 2006 den Vorsitz des Budapest-Prozesses.
Bisher wurden sechs Konferenzen auf der Ebene der Ministerkonferenz abgehalten.
Ausführliche Informationen finden Sie unter https://www.budapestprocess.org/.
Aufgrund des 20. Jahrestages des Budapest-Prozesses, wurde das 5.Ministerkonferenz gefeiert die von unserem Land veranstaltet wurde. Darüber hinaus hat die Ministererklärung von Istanbul auf der 5. Ministerkonferenz den Bericht -Seidenstraßen-Partnerschaft- angenommen, mit dem der Budapester Prozess auf die Seidenstraßenregion ausgerichtet werden soll. In dem veröffentlichten Bericht nach der Konferenz wurden sechs Schwerpunktbereiche in Bezug auf Migration definiert. Diese sind; Migration und Mobilität, Integration, Migration und Entwicklung, Illegale Migration, Menschenhandel und Internationaler Schutz.
Mitgliedstaaten (52): Deutschland, Afghanistan, Albanien, Österreich, Aserbaidschan, Weißrussland, Belgien, Vereinigtes Königreich, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Tschechische Republik, Dänemark, Armenien, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Südzypern griechische Verwaltung, Kroatien, Niederlande, Irak, Irland, Italien , Spanien, Schweden, Schweiz, Montenegro, Kasachstan, Kirgisistan, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Ungarn, Mazedonien, Malta, Moldawien, Norwegen, Usbekistan, Pakistan, Polen, Portugal, Rumänien, Russische Föderation, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tadschikistan, Türkei, Turkmenistan, Ukraine und Griechenland.
Beobachterstaaten (7): Australien, USA, Bangladesch, China, Indien, Kanada und Iran.
Internationale Organisationen: UNHCR, BSEC (Schwarzmeer-Wirtschaftskooperation), Europarat, Eurasische Wirtschaftsgemeinschaft, Europäische Kommission, Europol, Frontex, IAO (Internationale Arbeitsorganisation), INTERPOL, IOM, MARRI (Regionalinitiative Migration, Asyl und Flüchtlinge), SELEC (Südosteuropäische Strafverfolgung), UNODC (Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung), Exekutivkomitee der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten

KONFERENZEN

Die Ministerkonferenzen:

Erste Ministerkonferenz: Deutschland, Berlin ( Oktober 1991)
Zweite Ministerkonferenz: Ungarn, Budapest ( Februar 1993)
Dritte Ministerkonferenz: Tschechische Republik, Prag ( Oktober 1997)
Vierte Ministerkonferenz: Griechenland, Rhodos ( Juni 2003)
Fünfte Ministerkonferenz: Türkei, Istanbul (April 2013)
Sechste Ministerkonferenz: Türkei, Istanbul (19-21 Februar 2019)

b) Konferenz der Hochrangigen Beamten: Es wird einmal im Jahr organisiert. Die im Laufe des Jahres durchgeführten Aktivitäten werden erwähnt und die für das nächste Jahr geplanten Aktivitäten vorgestellt. Diese Konferenz bringt hochrangige Beamte aller Mitgliedsstaaten des Budapest-Prozesses und internationalen Organisationen zusammen.

c) Arbeitsgruppenkonferenzen: Die Arbeitsgruppen bringen Fachbehörden von nationalen Führungen zusammen, um Informationen und Probleme in Bezug auf konkrete Migrationsherausforderungen zu analysieren, diskutieren und teilen. Die Arbeitsgruppen wurden seitens der Mitgliedsstaaten, als Reaktion zu den zum Ausdruck gebrachten Meinungen und Spiegelung der im Budapest-Prozess gestellten Schlüsselfragen gegründet. Die aktuelle Arbeitsgruppenstruktur enthält folgendes:

· Südosteuropa -Arbeitsgruppe
· Schwarzmeergebiet-Arbeitsgruppe
· Seidenstraßengebiet-Arbeitsgruppe (Sitzungsleiter: Türkei und Afghanistan)
5. Ministerkonferenz
Die 4. Ministerkonferenz des Budapest-Prozesses fand im Jahr 2003 statt. Aufgrund der politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen in den nächsten 10 Jahren, kam es zu wichtigen und grundlegenden Änderungen in Bezug auf regionale und internationale Migrationsbewegungen und dem Migrationsverständnis. Aufgrund dessen entstand das Bedürfnis, den Prozess zu aktualisieren, damit dieser auf die neuen Entwicklungen reagieren und diese in sich aufnehmen kann.
Um auf diese grundlegenden Änderungen zu reagieren, hat die Türkei im Jahr 2010, als Vorsitz des Prozesses, den Prozess in den Osten ausgeweitet und die Länder der Seidenstraße mit integriert und somit eine Erweiterungsinitiative gestartet, was der Start der dritten Stufe des Budapest-Prozesses war. Aus diesem Zweck hat die Türkei als Vorsitz, die 5. Ministerkonferenz am 19. April 2013 in Istanbul gehalten, um die Seidenstraßen-Partnerschaft zu starten. In dem veröffentlichten Bericht nach der Konferenz wurden sechs Schwerpunktbereiche in Bezug auf Migration definiert.
Diese sind; Migration und Mobilität, Integration, Migration und Entwicklung, Illegale Migration, Menschenhandel und Internationaler Schutz.

Seidenstrasse-Migrationspartnerschaft

Die Türkei hat im November 2010 die Erweiterungsinitiative des Budapest-Prozesses in das Seidenstraßengebiet gestartet. Diese Erweiterung bildet die dritte Stufe des Prozesses. Im Moment werden in einer weiten Geographie über 50 Länder integriert, Länder mit einer Migrationsverbindung zusammengebracht und alle Arten von Migrationsrealitäten in einem Dialog der Länder behandelt.
Die Türkei, die den Schnittpunkt der asiatischen-europäischen Kontinente und vielen verschiedenen Kulturen und Traditionen bildet, führt als Vorsitz des Budapest-Prozesses diesen Dialog an und trägt dazu bei. Um die Seidenstraßen-Migrationspartnerschaft zu starten, hat die Türkei, zum Anlass des 20. Jahrestages des Budapest-Prozesses, am 19. April 2013 die 5. Ministerkonferenz gehalten. Das Hauptziel der Seidenstraßen-Migrationspartnerschaft ist es, eine Zusammenarbeit und einen Dialog in Bezug auf die Verwaltung der Migrationswellen auf der Seidenstraße anzuregen. Außerdem unterstützt sie die Erfüllung der Ziele und Prioritäten, die in der Ministererklärung definiert wurden, und die Anwendung von konkreten Aktionen. Konkrete Anwendungen dieser geographischen und strategischen Erweiterung, die im Jahr 2010 begann, wurden mit 3 Projekten unterstützt.

1. Projekt zur Stärkung der Zusammenarbeit im Bereich Migration mit dem Seidenstraßengebiet und den Seitenstraßenländern
Dauer: 18 Monate (September 2011 – Februar 2013)
Finanziers: Niederlande, Norwegen, Schweden, Schweiz, Türkei
Allgemeines Ziel: Eine Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsstaaten des Budapest-Prozesses und der Seidenstraßenländer im Bereich Migration.
Ziel des Projekts: Eine umfassende Wissensdatenbank über die Realitäten der Migration in den Seidenstraßenländern entwickeln und einen Boden für einen gleichberechtigten zwischenstaatlichen

Dialog, eine gemeinsame Struktur und informelle Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsstaaten des Budapest-Prozesses und der Seidenstraßenländer herstellen.

2. Projekt zur Entwicklung von gemeinsamen Maßnahmen zur Migrationsverwaltung im Seidenstraßengebiet
Dauer: Mai 2013 – April 2014
Finanziers: Vereinigtes Königreich
Ziel des Projekts: Übergang auf eine Struktur, in der man konkrete Ergebnisse durch den abstrakten Dialog in Bezug auf die Bedürfnisse und Prioritäten im Bereich Migration der Seidenstraßenländer erzielt. Durch Konzentration auf Kapazitätsaufbaumaßnahmen wurde die Unterstützung der Entwicklung von nachhaltigen nationalen Migrationsverwaltungssystem von Afghanistan, Irak und Pakistan angezielt.


3. Projekt der Unterstützung des Budapest-Prozess Seidenstraßen-Migrationspartnerschaft
Das Projekt stärkt die Migrationsverwaltungskapazität von Seidenstraßenländern wie Afghanistan, Irak und Pakistan und zielt daraufhin, zu der konkreten Anwendung der Budapest-Prozess Seidenstraßen-Migrationspartnerschaft beizutragen.
Dauer: 36 Monate (2014-2017)
Budget: 4.000.000 (Während die EU ca. 2.700.000 Euro beitrug, war der Beitrag der Türkei 450.000 Euro.)
Projektpartnerschaften:
Finanziers: Europäische Kommission, Bulgarien, Niederlande, Schweden, Schweiz, Ungarn (Projektleiter), Norwegen und Türkei.
Länder: Afghanistan, Bangladesch, Iran, Irak, Pakistan.
Anwender: Internationales Zentrum für die Entwicklung von Migrationspolitiken(ICMPD)
Ziele und kurze Beschreibung des Projekts: Konferenzen, Bewertungsbesuche, Länderberichte und Beratungen, haben die Mängel auf verschiedenen Ebenen im Bereich Migration der Seidenstraßenländer, für die der Budapest-Prozess verschiedene Aktivitäten anzielt, aufgezeigt. Das Ziel des Projekts ist es die Migrationspolitiken der Seidenstraßenländer wie Afghanistan, Irak und Pakistan zu stärken und somit zu der konkreten Anwendung der Istanbul Ministererklärung beizutragen.

Besondere Ziele des Projekts:
1) Das Wissen, Know-How und Verwaltungsfähigkeiten der relevanten Regierungsbeamten in Afghanistan, Irak und Pakistan im Bereich Migration erhöhen,
2) Stärkung der nationalen Migrationsdatenverwaltung und konsolidieren der Daten der Migrationsrealitäten in Afghanistan, Irak und Pakistan,
3) Unterstützung der umfassenden Politikrahmen für Migrationsverwaltung
4) Mit der regelmäßigen Konferenzstruktur des Budapest-Prozesses die regionalen und zwischenstaatlichen Dialoge und den Wissensaustausch im Bereich Migration zwischen den Seidenstraßenländern stärken,
5) Stärkung der konkreten funktionalen Zusammenarbeit zwischen den Seidenstraßenländern im Bereich Migration.
Pilotprojekte
Im Rahmen des Projekts der Seidenstraßen-Migrationspartnerschaft sind 3 Pilotprojekte geplant.
Pilotprojekt 1: Regionale Zusammenarbeit der Strafverfolgung
Pilotprojekt 2: Gründung von Migranten-Ressourcenzentren in Pakistan und Stärkung des Bewusstseins im Bereich Migration in Pakistan
Pilotprojekt 3: Gründung von Migration-Informationszentren in Afghanistan und Stärkung des Bewusstseins im Bereich Migration


1) Pilotprojekt für die regionale Zusammenarbeit der Strafverfolgung
Das Projekt wird von der Türkei angeführt. Ziel ist eine Zusammenarbeit im Bereich Strafverfolgung und Stärkung der gegenseitigen Unterstützung. Bei diesem Projektpilot konzentrierte man sich auf die Prävention, Identifizierung und Bekämpfung von Menschenschmuggel und Menschenhandel in Afghanistan, Iran, Irak, Pakistan, Bangladesch und der Türkei. Im Rahmen des Projekts wurden bis heute vier Workshops, davon zwei in unserem Land, organisiert.
2) Gründung von Migranten-Ressourcenzentren in Pakistan und Stärkung des Bewusstseins im Bereich Migration
Ziele sind: die Zugänglichkeit zu allgemeinen und spezifischen Informationen in Sachen Migration zu erhöhen, potentielle Migrationen zu informieren und führen und das Bewusstsein über die Auswirkungen von legaler-illegaler Migration erhöhen. Im Rahmen des Projekts wurden am 12. April 2016 in Islamabad und am 20. September 2016 in Lahore Migranten-Ressourcenzentren gegründet.
3) Pilotprojekt zur Gründung von Migration-Informationszentren in Afghanistan und Stärkung des Bewusstseins im Bereich Migration
Das Projekt wird die Afghanische Regierung und zuständige Ministerien bei der Migrationsverwaltung in Sachen Entwicklung einer umfassenden Migrationspolitik und Gründung einer nachhaltigen Ausbildungsstruktur helfen.
6. Ministerkonferenz
Die 6. Ministerkonferenz des Budapester Prozesses fand am 19. und 20. Februar 2019 in Istanbul statt. An der Konferenz nahmen 57 Länder und 15 internationale Organisationen sowie die Innenminister von Somalia, Jordanien und Jemen als Ehrengäste teil.

Zusammen mit unserem Land nahmen 47 Länder und 15 internationale Organisationen an der Konferenz teil.

Teilnehmende Staaten an der Konferenz: Afghanistan, Deutschland, Albanien, Australien, Österreich, Aserbaidschan, Weißrussland, Belgien, Vereinigtes Königreich, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Kroatien, Niederlande, Ungarn, Irak, Italien, Spanien, Schweden, Schweiz, Montenegro, Kirgisistan, Nord Mazedonien, Luxemburg, Malta, Moldawien, Norwegen, Usbekistan, Pakistan, Polen, Portugal, Rumänien, Russische Föderation, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tadschikistan, Ukraine, Griechenland, Türkei und Somalia (Ehrengast)

Teilnehmende internationale Organisationen: BSEC (Schwarzmeer-Wirtschaftskooperation), Europarat, Rat der Europäischen Union, Europäische Kommission, EASO (Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen), EAD (Europäischer Auswärtiger Dienst), FRONTEX, ICMPD (Internationales Zentrum für migrationspolitische Entwicklung), IAO (Internationale Arbeitsorganisation), IOM (Internationale Organisation für Migration), MARRI (Regionalinitiative Migration, Asyl und Flüchtlinge), OSZE (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa), Vereinten Nationen, UNHCR (Hoher Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen) und UNODC (Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung).

Nicht Teilnehmende Staaten (13): USA, China, Armenien, Iran, Irland, Indien, Kanada, Kasachstan, Zypern, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Turkmenistan,

Auf der Konferenz wurden „Istanbul- Verpflichtungen“, die eine politische Erklärung darstellten, und die Texte mit seinen Anhängen „Aufruf zum Handeln“ angenommen.

Besondere Ziele:

Verhinderung und Bekämpfung der irregulären Migration, Erleichterung von Rückkehren und Rückübernahme irregulärer Migranten und Bekämpfung krimineller Machenschaft, die an der Schleusung von Migranten beteiligt sind,
Regulierung und Verbesserung der Bedingungen für legale Migration und Mobilität,
Unterstützung der Integration von Migranten und Bekämpfung von Diskriminierung, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit,
Stärkung der positiven Auswirkungen der Migration auf die Entwicklung in den Herkunfts- und Zielländern,
Prävention und Bekämpfung des Menschenhandels, Bekämpfung der Hauptursachen des Menschenhandels und die Gewährleistung eines angemessenen Schutzes und einer angemessenen Unterstützung für die Betroffenen,
Förderung des internationalen Schutzes und der Achtung der Rechte von Flüchtlingen im Einklang mit internationalen Standards.

Diese Erklärung zielt darauf ab, eine sichere, systematische und regelmäßige Migration auf der Seidenstraße zu gewährleisten:

Partnerschaftliche Verpflichtung,
Umfassende Migrationsverwaltung Verpflichtung,
Respekt der internationalen Menschenrechte und Grundfreiheiten, Verpflichtung zum Schutz und zur Wahrung dieser Rechte und Freiheiten,
Unterstützung und Solidarität Verpflichtung,
Ziel ist die Umsetzung von Information Verpflichtung.

Das Aufruf zum Handeln ergänzt die „Istanbul- Verpflichtungen“, die eine politische Erklärung darstellen, die von den Teilnehmerländern des Budapester Prozesses auf der 6. Ministertagung angenommen werden soll. Das Aufruf zum Handeln, das auf der 5. Ministerkonferenz des Budapester Prozesses in Istanbul abgehalten wurde, wurden die wichtigsten Maßnahmen aufgeführt, die im Rahmen der sechs vorrangigen Ziele ergriffen werden sollen, die mit der „Istanbul- Ministererklärung zur Seidenstraßen- Migrationspartnerschaft“ vereinbart wurden.

Empfang Länder die „Istanbul- Verpflichtungen“ akzeptieren (40): Afghanistan, Albanien, , Aserbaidschan, Weißrussland, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Kroatien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Deutschland, Griechenland, Irak, Kirgisistan, Luxemburg, Malta, Moldawien, Montenegro, Niederlande, Nord Mazedonien, Norwegen, Pakistan, Portugal, Rumänien, Russische Föderation, Serbien, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Tadschikistan, Türkei, Ukraine Vereinigtes Königreich und Usbekistan.
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