Ausländer, die aus unser Land wegen des Kovid-19- Epidemie zwischen den Daten höherer Gewalt nicht Ausreisen konnten (einschließlich der Daten, an denen der Transport ab dem Datum der Einstellung zu seinem normalen Zustand zurückkehren wird)
Aufgrund der Verletzung des Aufenthaltsrechts wird kein Einreiseverbot angewendet.
In diesem Zusammenhang müssen Ausländer ab dem Datum, an dem der Transport für jedes Land möglich ist innerhalb von 1 (ein) Monat die Türkei verlassen. Wird die festgelegte Frist überschritten, wird ein Einreiseverbot und eine Verwaltungsstrafe aufgrund des Gebührengesetzes Nr. 492 verhängt.
WICHTIG ANGEKÜNDIGT