T.C. İÇİŞLERİ BAKANLIĞI
WEB SİTESİ GİZLİLİK VE ÇEREZ POLİTİKASI
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Aufgrund der Entwicklung im Verlauf der Epidemie, werden die folgenden Maßnahmen ab Donnerstag, 1. Juli 2021 im Rahmen der dritten Stufe des schrittweisen Normalisierung Prozesses implementiert werden.
1. AUSGANGSSPERRE und REISEBESCHRÄNKUNG ZWISCHEN STÄDTEN
Die aktuellen Ausgangsbeschränkungen (einschließlich an Wochentagen und Wochenenden) im Rahmen der in unserem Rundschreiben vom 01.06.2021 mit der Nummer 8878 festgelegten Grundsätze gelten bis Donnerstag, 1. Juli 2021, 05:00 Uhr.
Ab Donnerstag, den 1. Juli 2021, 05:00 Uhr, enden die entsprechend geltenden Ausgangssperren und Intercity-Reisebeschränkungen, unabhängig von Wochentag und Wochenende und ab dem angegebenen Datum werden keine Ausgangssperren und die Intercity-Reisebeschränkungen angewendet.
2. TÄTIGKEITEN VON ARBEITSPLÄTZEN
Vorausgesetzt, in allen Geschäftsbereichen und Tätigkeitsfeldern sind alle Vorkehrungen und Grundsätze für den eigenen Geschäftsbereich / Tätigkeitsbereich im Gesundheitsministerium Epidemie-Verwaltung und Arbeitsleitfaden festgelegt, sowie die Regeln für Reinigung, Maske und Abstand, die die Grundprinzipien der Bekämpfung der Epidemie befolgt werden;
2.1- Alle Arbeitsplätze, deren Aktivitäten derzeit ausgesetzt sind, können ab Donnerstag, 1. Juli 2021, wieder betrieben werden.
2.2- Kinosäle, deren Aktivitäten aufgrund der Nachfrage der Branche eingestellt wurden, werden ab Donnerstag, 1. Juli 2021, ihren Betrieb aufnehmen.
2.3- Ab Donnerstag, 1. Juli 2021, gelten keine Beschränkungen der Anzahl von Personen, die sich gleichzeitig in den Innen- oder Außenbereichen von Ess- und Trinkplätzen am selben Tisch aufhalten können, sofern die Abstandsregeln zwischen Tische und / oder Stühle, die im Epidemie-Verwaltung und Arbeitsleitfaden festgelegt sind, befolgt werden.
2.4- An Arbeitsplätzen wie Cafés und Caféhäusern an denen Karten-, Brett- und ähnliche Spiele gespielt werden, aktuelle Einschränkungen für das Spielen/Spielen dieser Spiele werden ab Donnerstag, dem 1. Juli 2021, aufgehoben und die oben genannten Spiele dürfen gespielt werden .
2.5- Ab Donnerstag, den 1. Juli 2021, wo die Ausgangssperre aufgehoben wird, können alle Arbeitsstätten innerhalb der von der zuständigen Verwaltung je nach Tätigkeitsbereich in ihren Lizenzen festgelegten Öffnungs- und Schließzeiten betrieben werden.
2.6- Musiksendungen (auch Live-Auftritte), die derzeit in Unterkünften um 22:00 Uhr und an anderen Orten um 21:00 Uhr enden, können ab dem 1. Juli 2021 bis 24:00 Uhr erfolgen, bis eine neue Entscheidung getroffen wird.
2.7- Zusätzliche Einschränkungen, die durch unsere einschlägigen Rundschreiben in Bezug auf Orte wie Parks, Gärten, Campingplätze, Picknick- / Erholungsgebiete auferlegt werden, vorausgesetzt, dass die im Epidemie-Verwaltung und Arbeitsleitfaden festgelegten Regeln und Prinzipien gelten, werden ab Donnerstag 1. Juli 2021 aufgehoben.
2.8- Aufgrund der sehr ernsten Gefahr der Ausbreitung der Epidemie werden die Aktivitäten von Arbeitsplätzen mit einer Shisha-Lounge / Café bis zu einer neuen Entscheidung weiterhin ausgesetzt und an keinem Arbeitsplatz, einschließlich Unterkunftseinrichtungen, keine Shisha-Service angeboten.
3. KONFERENZEN/VERANSTALTUNGEN UND TRAUNGEN/HOCHZEITEN
Vorausgesetzt, dass die für jede Veranstaltung/Aktivität im Epidemie-Verwaltung und Arbeitsleitfaden des Gesundheitsministeriums festgelegten Regeln und Grundsätze sowie die Regeln für Reinigung, Maske und Abstand eingehalten werden;
3.1- Die Distanz von mindestens 4 m² in Freiflächen und 6 m² in geschlossenen Bereichen pro Person, die weiterhin für alle Aktivitäten von Nichtregierungsorganisationen, Gewerkschaften, öffentlichen Einrichtungen, Berufsverbänden, Genossenschaften und Gewerkschaften einschließlich der Generalversammlung und aller Arten von Versammlungen, Ausstellung oder Demonstrationen gelten, werden auf die gleiche Weise fortgesetzt.
3.2- Bei Trauungen und Hochzeitszeremonien;
- Können Speisen/Getränke serviert werden.
-Musiksendung, einschließlich Live-Musik, ist bis 24.00 Uhr erlaubt.
-In Übereinstimmung mit der Bestimmung im Epidemie-Verwaltung und Arbeitsleitfaden; "Es sollte während der Hochzeit keine Spiele, Tänze, Halays oder Aufführungen geben, bei denen soziale Distanz nicht eingehalten werden kann", bis zu einer neuen Empfehlung des Gesundheitsministeriums dürfen Spiele, Tänze, Halay oder Aufführungen bei Trauungen und Hochzeiten nur in einer Weise durchgeführt werden, die nicht gegen die Abstandsregel verstößt.
- Bei Trauungen/Hochzeitszeremonien wird es keine Teilnehmerbeschränkung geben (außer der Bedingung, dass es mindestens 6 m² pro Person gibt, die noch für geschlossene Plätze gilt).
- Dorfhochzeiten sind ab Donnerstag, dem 1. Juli 2021, erlaubt, und ob Straßenhochzeiten (in Provinzen, Bezirken und Städten) ab dem angegebenen Datum erlaubt sind, wird von den Provinz- / Bezirkshygieneausschüssen entschieden.
- Veranstaltungen wie Beschneidung, Verlobung und Henna sind, wie bereits angekündigt, nach dem 1. Juli 2021 erlaubt.
3.3- Veranstaltungen wie Konzerte, Festivals, Jugendcamps sind erlaubt, sofern pro Person mindestens 4 m² in Freiflächen und 6 m² in geschlossenen Räumen abstand ist und die im Epidemie-Verwaltung und Arbeitsleitfaden festgelegten Regeln und Grundsätze sowie die Grundsätze der Reinigung, der Maske und des Abstands eingehalten werden.
4. ÖFFENTLICHE VERKEHRSMASSNAHMEN
Vorausgesetzt, dass die im Epidemie-Verwaltung und Arbeitsleitfaden festgelegten Regeln und Grundsätze in Bezug auf öffentliche Verkehrsmittel und die Regeln für Reinigung, Maske und Abstand eingehalten werden;
4.1- Die Kapazitätsbeschränkung der Passagiere-/Sitzplätze in allen öffentlichen Verkehrsmitteln in der Stadt und/oder im Intercity-Verkehr, wird ab Donnerstag, 1. Juli 2021 aufgehoben.
4.2- Die Beschränkungen für die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel in der Stadt durch unsere Bürger über 65 Jahre und Kinder / Jugendliche unter 18 Jahren wird ab Donnerstag 1. Juli 2021 aufgehoben.
5. MASSNAHMEN BEZÜGLICH DER UNTERKUNFTSEINRICHTUNGEN
5.1- Vorausgesetzt, dass alle im Epidemie-Verwaltung und Arbeitsleitfaden eingeführten Regeln und Prinzipien sowie die Regeln für Reinigung, Maske und Abstand eingehalten werden; werden die Umsetzung der durch die einschlägigen Rundschreiben eingeführten Beschränkungen und Maßnahmen bezüglich der Unterkunftseinrichtungen beendet.
5.2-Bei Unterhaltungs- und Veranstaltungen, die im Innen- oder Außenbereich der Unterkunftseinrichtungen stattfinden, wird neben der Abstandsregel sichergestellt, dass je nach Tätigkeitsbereich weitere Verfahren und Grundsätze eingehalten werden, die im Epidemie- Verfahren und Arbeitsleitfaden enthalten sind.
5.3- Alle möglichen Maßnahmen werden von den Betreibern getroffen, um die Menschenmenge in den Bereichen (Restaurants, Clubs etc.) innerhalb der Unterkunftszentren zu verhindern und die physischen Distanz Regeln zu implementieren.
6. ARBEITSZEITEN IN DEN ÖFFENTLICHEN EINRICHTUNGEN UND ORGANISATIONEN
6.1- Die grundlegenden Verfahren und Grundsätze werden im Rundschreiben des Präsidenten festgelegt; Die Arbeitszeit von 10.00 - 16.00 Uhr, die derzeit in öffentlichen Einrichtungen und Organisationen umgesetzt wird, wurde eingestellt, ab Donnerstag, 1. Juli 2021, wird der normale Arbeitsablauf wiederhergestellt. Die Anfangs- und Endzeiten der täglichen Arbeit für öffentliche Institutionen und Organisationen und die Ruhezeit für das Mittagessen werden von den Gouverneuren nach den Merkmalen der Regionen und des Dienstes festgelegt.
7. MASSNAHMEN DIE AN DEN GRENZENTOREN ERGRIFFEN WERDEN
7.1- Folgende Änderungen werden in die durch unser Rundschreiben vom 31.05.2021 mit der Nummer 8832 eingeführten Regelungen zu den Maßnahmen an den Grenztoren bei der Einreise in unser Land eingeführt;
- Die obligatorische Quarantäne für Personen, die aus Bangladesch, Brasilien, Südafrika, Indien, Nepal und Sri Lanka in unser Land gekommen sind, und diejenigen, die sich in den letzten 14 Tagen in diesen Ländern aufgehalten haben, wird aufgehoben.
Die Vorlage eines negativen PCR-Testberichts, der maximal 72 Stunden vor der Einreise in unser Land erfolgt, wird als ausreichend angesehen.
- Die Dauer des obligatorischen Quarantäne für Personen, die aus Afghanistan und Pakistan in unser Land gekommen sind und die sich in den letzten 14 Tagen in diesen Ländern aufgehalten haben, wird auf 10 Tage verkürzt, und wenn der PCR-Test am 7. Tag der Quarantäne negativ ist, wird der obligatorische Quarantäne beendet. Wenn der PCR-Test positiv ist, handelt das Gesundheitsministerium gemäß dem COVID-19-Leitfaden.
-Auf diese Weise können Menschen, die in unser Land kommen und der obligatorischen Quarantäne unterliegen, in von den Gouverneursräten bestimmten Wohnheimen sowie in Unterkünften, die als Quarantänehotels dienen, unter Quarantäne gestellt werden. Die Verfahren und Grundsätze in Bezug auf Quarantänehotels, Unterkunftsgebühren, Transfers dieser Personen von Grenztoren und ähnliche Angelegenheiten werden von den Gouverneursräten festgelegt und bekannt gegeben.
7.2- Unsere Bürger, die keinen PCR-Testbericht mit negativem Ergebnis vorlegen können, der maximal 72 Stunden vor der Einreise von unseren Grenztoren erstellt wurde, dürfen nach Anwendung von PCR oder Antigen-Schnelltest an den Grenztoren zu ihrem Wohnsitz gehen, jedoch Personen mit positiven Testergebnissen werden in ihren Wohnorten isoliert.
8. ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE
8.1- Die Informationsaktivitäten konzentrieren sich darauf, die zuständigen Betriebsbeauftragten und Mitarbeiter an die Maßnahmen, Verfahren und Grundsätze zu erinnern, die für jeden Geschäftsbereich/jede Tätigkeit im Leitfaden für die Epidemie-Verwaltung und Arbeit des Gesundheitsministeriums von den des Gouvernements und der Landratsamt separat festgelegt wurden.
8.2- Intensive Kontrollen, an denen die Strafverfolgungsbehörden mit maximaler Kapazität (verstärkt durch Mitarbeiter/Beamte anderer Institutionen und Organisationen) teilnehmen, werden in der nächsten Zeit unter Koordination unserer Gouverneure und Landrats im Rahmen von Maßnahmen, Verfahren und Grundsätzen durchgeführt sowohl im Epidemie-Verwaltung und Arbeitsleitfaden des Gesundheitsministeriums als auch in den entsprechenden Rundschreiben unseres Ministeriums ausgewiesen.
8.3- Bei allen durchzuführenden Kontrollen wird ein Leitansatz aufgezeigt, der die Eigentümer/Angestellten des Arbeitsplatzes und unsere Bürger freundlich einlädt, die Regeln zu befolgen/verantwortlich zu handeln. Bei missbräuchlichen Einstellungen und Verhaltensweisen wie Beharren auf Regelverstößen, Wiederholungen und grundlegenden Regelverstößen werden die notwendigen behördlichen/gerichtlichen Maßnahmen nicht enthalten.