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Vorübergehender Schutz in der Europäischen Union

Wenn man sich die weltweiten vorübergehenden Schutzmechanismen ansieht, kann man erkennen, dass die Staaten diese auf gemäß ihrer eigenen Situationen entwickelt haben.

Während in Australien der vorübergehende Schutzstatus an Migranten und Personen, die aufgrund von Naturkatastrophen ihr zu Hause verloren haben vergeben wird; ist es in den Vereinigten Staaten von Amerika ein Status für ausländische Personen, die sich immer noch in Amerika befinden, aber bei einer Rückkehr ins eigene Land aufgrund von bewaffneten Konflikten, vorübergehenden Auswirkungen von Umweltkatastrophen und anderen außergewöhnlichen und vorübergehenden
Gründen in große Gefahr gelangen.[1] Kanada hingegen vergibt diesen Status vorübergehend an bestimmte Gruppen, die sich von den anderen Migranten unterscheiden und die von laufenden bewaffneten Konflikten, Naturkatastrophen durch klimatische Veränderungen und anderen außergewöhnlichen Situationen betroffen sind. Das Nicht-Zurückweisungsprinzip wird beachtet und nach Ablauf der Dauer werden die objektiven Bedingungen des Herkunftslandes bewertet und je nach Fall kann die Schutzzeit verlängert werden.

In Ländern der Europäischen Union kann der vorübergehende Schutz auf zwei verschiedene Weisen verstanden werden:
Während des Asylantrags nimmt der Staat die antragsstellende Person unter Schutz und führt die Asylprozeduren weiter.
Dies betrifft Personen, die in Massenzuströmen in die Grenzen der Europäischen Union kommen und von ihrem Heimatland vertrieben wurden.


Eines der effektivsten Beispiele der vorübergehenden Schutzmechanismen sind die Anwendungen einiger Europäischen Länder, die zum Schutz der fliehenden Menschen vor den Ereignissen im Alten Jugoslawien am Anfang der 1990er Jahre gemacht wurden.[2] [3]

Die Rechtsgrundlage des vorübergehenden Schutzstatus im Asylrecht der Europäischen Union ist folgende: “Die Europarat- Richtlinie vom 20. Juli 2001 mit der Nummer 2001/55/EC (AT) (Richtlinie des Vorübergehenden Schutz) für die Mitgliedstaaten zur Bereitstellung von Schutz von Personen im Massenasylstatus, die aus dem Heimatland vertrieben wurden, auf den Mindeststandards, dem Einlass in das Land und dem Tragen der Folgen”. Das Konzept des "Vorübergehenden Schutzes" wird in Absatz (a) des Artikels 2 der Richtlinie folgendermaßen definiert: Das Massenasylgesuch oder die Gefahr eines Massenasylgesuches von Personen aus Drittländern, die nicht in ihr Heimatland zurückkehren können und zur Flucht gezwungen wurden und wobei ein Risiko für das Asyl-Systems besteht, indem dieses aufgrund dieses Zustroms nicht effizient funktionieren kann. In solch einem Fall wird den relevanten Personen und anderen Personen, die Schutz suchen, ein sofortiger und vorübergehender Schutz geboten.
Massenzustrom wird in Absatz (d) des Artikels 2 der Richtlinie folgendermaßen definiert: “Eine hohe Anzahl von Personen, die zur Flucht aus ihrem Land gezwungen wurden und aus einem bestimmten Land oder Geographie die Gesellschaft erreichen, egal ob mit eigenen Mitteln oder aufgrund einer Hilfe, zum Beispiel einem Rettungsprogramm”.

Der Richtlinie nach ist der vorübergehende Schutz für ein Jahr gültig. Außer in Situation, wo dieser aufgrund der Ratsbeschluss beendet wird, wird der Schutzstatus für höchstens ein Jahr in Form von sechsmonatigen Perioden automatisch verlängert.

Der Richtlinie nach müssen Mitgliedsstaaten;

Die erforderlichen Maßnahmen für eine Aufenthaltsgenehmigung treffen,
Die notwendigen Visa, inklusive Transit-Visa, bereitstellen
Ein Dokument ausstellen, das den Inhalt und die Rechte des vorübergehenden Schutzes beschreibt,
Innerhalb der eigenen Grenzen die persönlichen Informationen der Person (Name, Nationalität, Geburtsdatum und Ort, Familienstand, Familienbeziehungen) abnehmen,
Ausbildungsmöglichkeiten und Berufsausbildung und praktische Berufserfahrungen als bezahlter oder selbständiger Arbeiter bieten
.
Die Direktive definiert außerdem die Mindestkriterien und Provisorien für die Entstehung einer vorübergehenden Schutzsituation. Der Hochkommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge sagte über die Richtlinie, dass Massenzustrom so verstanden werden sollte, dass so viele Asylgesuche entstehen, sodass individuelle Asylverfahren nicht mehr durchgeführt werden können.[4]

____________________________________


[1] Anerkennung des vorübergehenden Schutzstatus in Teil 244 des Migrations- und Bürgergesetzes der Vereinigten Staaten von Amerika. Bisher wurde Staatsbürgern von Haiti, El Salvador, Honduras, Nikaragua, Somali, Sudan, Süd-Sudan und Syrien vorübergehender Schutz in Amerika gewährt.
http://www.uscis.gov/portal/site/uscis/menuitem.5af9bb95919f35e66f614176543f6d1a/?vgnextoid=556d2d912d556310VgnVCM100000082ca60aRCRD&vgnextchannel=c94e6d26d17df110VgnVCM1000004718190aRCRD
[2] Die UNHCR, hat im Rahmen der Zuständigkeiten und Pflichten der UN Generalversammlungsentscheidung, seinen Aufgabenbereich in Bezug auf die Flüchtlingsdefinition im Vertrag vom 1951, zum Beispiel, Personen, die zum Verlassen gezwungen wurden erweitert.
[3] Hathaway, James, The Law of Refugee Status, Kanada: Butter Worths Veröffentlichungen, 1991, s. 12-13.
[4] Republik Türkei Innenministerium, UNHCR Türkei, Asyl- und Migrationsrecht, Başkent Matbaası, Ankara, 2005, s. 146.

 

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